Sehr geehrter Gast,
ab dem 01.07. 2017 gilt §32 ProstSchG !
Das ProstSchG sieht nach §32 eine Kondompflicht vor! Deshalb und in unserem eigenen Interesse, bitte ich um entsprechendes Verhalten.
Aktueller Gesundheitsausweis meinerseits
(Gesundheitsamt Dresden) liegt vor.